Hygienekonzept des DLRG OV Dietenhofen e.V. für die Nutzung des Hallenbades Dietenhofen und zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos während der COVID-19 Epidemie
Präambel
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) sieht vor, dass Nutzer von Sportanlagen im Rahmen der Corona-Pandemie-Prävention ein Schutz- und Hygienekonzept erstellen müssen. Die DLRG Dietenhofen kann daher nur unter Einhaltung der im Folgenden genannten Regelungen das Hallenbad Dietenhofen nutzen.
Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang aller Mitglieder mit den Schutzmaßnahmen kann die Reduzierung des Ansteckungsrisikos sichergestellt werden.
Das Hygienekonzept des DLRG OV Dietenhofen e.V. wurde auf Grundlage der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der Coronavirus-Handlungsempfehlung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. erstellt und ist ab 14.01.2022 gültig. Das Konzept behält seine Gültigkeit so lange bis es durch eine aktualisierte Fassung ersetzt oder seitens der Landesregierung Bayern alle Einschränkungen aufgehoben werden.
Allgemeine Schutzvorschriften
Grundlage für die Schwimmbadnutzung durch die DLRG Dietenhofen ist das allgemeine Hygienekonzept des Hallenbades Dietenhofen. Diese ist für alle Trainingsteilnehmer umzusetzen. Die für uns wichtigsten Punkte sind teilweise hier nochmals aufgeführt.
Die örtlichen Corona-Schutzmaßnahmen werden im Allgemeinen durch den Badbetreiber zur Verfügung gestellt (Handdesinfektionsspender, notwendige Beschilderung, Einhaltung ausreichender Belüftung durch eine mechanische Lüftungsanlage etc.).
Grundsätzlich gilt für Sportausübung im Innenbereich insbesondere im Schwimmbad Dietenhofen, und einer Krankenhausampel „rot“ in Bayern, die Anwendung der 2G-Plus-Regelung (geimpft, genesen und getestet), außerdem ist zusätzlich das Tragen einer FFP2 Maske (Kinder nur OP Maske) im Innenbereich notwendig.
Ausgenommen von der Testpflicht ind Kinder bis zum 14. Geburtstag. Sowie Minderjährige Schüler bis 18 Jahren, zur Ausübung eigener sportlicher Aktivitäten. Vorausgesetzt ist die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen. D.h. im Alter von 14-17 Jahren ist ein Schülerausweis, eine Schulbescheinigung oder ähnliches als Nachweis vorzulegen.
Um einen erhöhten Schutz unserer Mitglieder sicherzustellen, werden sich alle Trainer im Rahmen eines medizinisch Antigentests („Selbsttest“), unter Aufsicht eines Verantwortlichen vor Trainingsbeginn selbst testen. Dies erfolgt auch bei Trainern, die von der (Plus-Regelung) befreit wären.
Alle Mitglieder, Teilnehmer, Trainer sowie Begleitpersonen sind verpflichtet sich an die allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie die vorgegebenen Hygieneregelungen, die Haus- und Badeordnung des Hallenbades Dietenhofen zu halten.
Nur gesunde und symptomfreie Mitglieder dürfen am Training teilnehmen. Vom Zutritt in das Hallenbad Dietenhofen, speziell zu Trainingszwecken der DLRG Dietenhofen ist folgender Personenkreis ausgeschlossen:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (z.B. Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes)
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzliche im gesamten Schwimmbad einzuhalten, in gekennzeichneten Bereichen und Engstellen ist ggf. zu warten.
Jeder Teilnehmer muss sich vor dem Training anmelden. Dies erfolgt vorab über unser Seminarmanagement System ISC und ist unter folgendem Link zu finden:
https://dietenhofen.dlrg.de/ausbildung/seminare/
Mit diesem Anmeldeverfahren wird die Möglichkeit einer Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles sichergestellt. Die notwendigen Kontaktdaten sind im Vereinsprogramm bzw. durch die Anmeldung über das ISC hinterlegt und dürfen ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde übermittelt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung über das oben genannte Portal notwendig ist. Personen ohne Anmeldung können an der Trainingseinheit nicht teilnehmen und erhalten am Trainingstag keinen Zutritt.
Verhalten im Hallenbad
Die Höchstpersonenanzahl der Badegäste bzw. der Personen, die sich im Hallenbad aufhalten dürfen, wurde, auf 60 Personen festgesetzt. Um den Abstand von 1,5 m im Eingangs-, Umkleide- und Duschbereichen einhalten zu können, erfolgt der Einlass ins Schwimmbad sowie das Verlassen des Schwimmbades in jeweils festgelegten Zeitfenstern im Abstand von mindestens 10 Minuten mit maximal 30 Personen je Einlassgruppe.
Bei minderjährigen Teilnehmern wird ein selbstständiges Betreten, Verlassen und die eigenverantwortliche Nutzung des Hallenbades unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen vorausgesetzt. Begleitpersonen dürfen im Trainingsbetrieb aufgrund der maximalen Personenanzahl das Hallenbad nicht betreten.
Das Tragen einer medizinischen Maske „Krankenhausampel grün“ (mindestens OP-Maske), bei „Krankenhausampel gelb/rot“ ist eine FFP2 Maske im Eingangs-, Umkleide- und Toilettenbereich vorgeschrieben – ab dem Duschbereich darf die Maske abgenommen werden, sofern die 1,5 m Abstand eingehalten werden.
Duschen und Toiletten dürfen maximal von 2 Personen betreten werden. Hier ist entsprechend zu warten und auf den notwendigen Abstand von 1,5 Metern zu achten.
Das Schwimmbecken sowie das Hallenbad sind nach dem Training unverzüglich zu verlassen; Ansammlungen im Gebäude und vor der Eingangstüre strikt zu vermeiden.
Den Verantwortlichen sowie dem Badepersonal ist Folge zu leisten. Bei Missachtung der Hygieneregeln erfolgt ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb.
Trainingsbetrieb
Eine Trainingsgruppe besteht aus 12 Kindern und bis zu zwei zugehörigen Trainern. Vor dem Training muss jeder Teilnehmer den Körper gründlich mit Seife abduschen.
Das Schwimmbecken wird immer in vier gleich große Bereiche eingeteilt. In jedem Bereich wird eine Gruppe getrennt voneinander die Trainingsstunde abhalten. Beim Sitzen am Beckenrand oder beim Stehen außerhalb des Schwimmbeckens im Gruppenverbund ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Eine Gruppe der Wassergewöhnung findet im abgetrennten kleinen Becken statt. Dort ist ebenfalls sowohl sitzend, als auch stehend der notwendige Mindestabstand einzuhalten.
Das Begegnen auf den Laufwegen im Beckenbereich ist zu vermeiden; bei Verwendung der Bänke im Beckenbereich ist ebenfalls auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
Aufschwimmen und Überholen im Trainingsbetrieb ist nach Möglichkeit zu unterlassen. Sollte es zwingend erforderlich sein, so ist entsprechend Abstand zu gewähren.
Das Training findet nach Möglichkeit ohne Hilfsmittel statt. Sollten Hilfsmittel notwendig werden, so sollte zuerst auf eigene Materialien (privat) zurückgegriffen werden. Andernfalls müssen die genutzten Hilfsmittel nach dem Training entsprechend desinfiziert und gereinigt werden.
Die Trainingszeiten für Beginn, Ende, Eintritts- und Austrittszeiten sind unbedingt zu beachten. Wir bitten besonders bei den jüngeren Teilnehmern bereits die Badekleidung zuhause entsprechend vorzubereiten, wenn möglich bereits anzuziehen, um unnötige Wartezeiten im Umkleidebereich zu vermeiden. Auf das Duschen mit Shampoo nach dem Training sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Außerdem behalten wir uns den Einsatz einer Selbstauskunft zum Gesundheitszustand vor.
Schlussbestimmung
Die Regelungen wurden nach den aktuellen Geschehnissen, Erkenntnissen und Regularien vorgenommen. Eine Aktualisierung und Änderung ist jederzeit möglich und wird zeitnah bekannt gegeben.
Die Gesundheit aller Mitglieder, Teilnehmer, Trainer und Kinder hat für uns oberste Priorität – diese darf durch die Durchführung unseres Trainingsbetriebes zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. Bitte tragt hierzu alle euren Beitrag bei. Entsprechend der Entwicklungen und unserer gesellschaftlichen Verantwortung behalten wir uns kurzfristige Schließungen und Ausfälle von Trainingszeiten vor. Über etwaige Ausfälle werden wir entsprechend auf unseren Plattformen informieren.
Des Weiteren wird das Hygienekonzept auch im Falle einer Durchführung von Schwimmkursen durch den DLRG OV Dietenhofen e.V. im Hallenbad Dietenhofen zum Tragen kommen.
Tobias Krämer Christoph Ehemann Michael Kitzmann
1.Vorsitzender stellv. Vorsitzender Technischer Leiter
DLRG Ortsverband Dietenhofen e.V.